Organisation der IV-Stelle des Kantons Freiburg
Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Art. 54 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) hatte der Kanton Freiburg wie alle anderen Kantone den Auftrag, bis zum 31.Dezember 1994 eine unabhängige IV-Stelle einzurichten. Er hat in der Folge die IV-Stelle des Kantons Freiburg, gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 9. Februar 1994 zum Bundesgesetz über die AHV und IV (KAGAHV/IV), geschaffen.
Rechtliche Stellung
Die Kantonale IV-Stelle ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist administrativ der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt angegliedert (vgl. Artikel 17 und 19 KAGAHV/IV.
Organigramm
Organigramm der Kantonalen IV-Stelle
Leitbild
- Unser Auftrag :
Gemeinsam suchen wir als erstes den Weg zu einer optimalen beruflichen Eingliederungund prüfen weitere Leistungen je nach Bedarf !
- Unsere Werte in der Arbeit :
VERFÜGBARKEIT - TRANSPARENZ -VERTRAUEN - RESPEKT - GERECHTIGKEIT
- Unsere Versprechen :
- Wir hören aktiv und unterstützend zu;
- Wir antworten offen und klar, sind zuvorkommend, flexibel und realistisch;
- Wir machen konkrete, angepasste und kreative Lösungsvorschläge;
- Wir lösen komplexe Situationen interdisziplinär;
- Wir betreuen und beraten Sie persönlich und kompetent.
- Unsere Stärken :
Fachkompetenz und Teamgeist : unser Kraft !
Eigeninitiative und Eigenverantwortung : unsere Trümpfe !
- Unser Ziel :
Wir begleiten Sie professionell, entscheiden rasch und gerecht.
Schrift vergrössern
Schrift verkleinern
Schrift normal
Kontrast ändern
